Infos zum Krebsfang

Einsatz von Krebsreusen zum Fang von Invasive-Arten

1.
Krebsreusen dürfen in den Vereinsgewässern vom 1. April bis 30. September genutzt werden. Es sind maximal zwei Reusen erlaubt.

2.
Der Einsatz von Krebsreusen muss vorher beim Ansprechpartner der Gewässerwarte oder seinem Vertreter angemeldete werden.
Die Reusen sind zu kennzeichnen mit Datum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer.
Jeder ist verpflichtet die Reusen alle 12 Stunden zu kontrollieren und dieses an der Reuse zu dokumentieren.

3.
Es dürfen nur Invasive-Arten befischt werden.
Dazu gehören: der Signalkrebs, Galizischer Sumpfkrebs, Kamberkrebs, Kalikokrebs, Marmorkrebs und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs.
Gefangene Krebse dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden, da die Übertragung von Krankheiten zu groẞ ist.

4.
Die Krebse müssen fachgerecht transportiert und getötet werden.
Transport: Eimer oder Box mit Deckel, den Boden des Gefäßes leicht mit Wasser bedecken, ca.1cm. Krebse feucht und kühl halten.
Abtöten: In einen Topf mit kochendem Wasser die Krebse hineingeben.
So werden sie waidgerecht getötet.

Jährliche Winterwanderung des ASV Posenkieker Wettringen

Am vergangenen Samstag trafen sich zahlreiche Vereinsmitglieder des Angelsportverein Wettringen zum traditionellen  Wintergang. Bei trockenem, aber windigem Wetter führte die Route entlang der Steinfurter Aa und bot Gelegenheit zu vielen Gesprächen rund um das gemeinsame Hobby.

Am Nachmittag stärkten sich die Teilnehmenden mit Kaffee und Kuchen, der von den Frauen der Vereinsmitglieder vorbereitet wurde.

Der Abschluss bildete ein gemeinsames Essen im Vereinsheim des Schützenvereins Tie-Esch. In geselliger Runde wurden am Abend Erfahrungen rund ums Angeln ausgetauscht und Erinnerungen an frühere Zeiten wachgehalten.

 

Vielen Dank an das Orgateam und die Vereinsdamen.

 

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Der Haddorfer Badesee

Die Mitglieder des ASV Posenkieker haben freundlicherweise von der Gemeinde Wettringen die Genehmigung erhalten, den Badesee zu befischen.

Es gibt einige Regelungen, wo am See gefischt werden darf:

  1. Das Angeln im Strandbereich des Badesees ist ganzjährig (siehe Bild)        untersagt.
  2.  Vom 01. Oktober bis 30. April darf außerhalb des Strandbereichs geangelt werden.
  3.  Vom 01. Mai bis 30. September ist das Angeln ausschließlich in dem gekennzeichneten Bereich (siehe Bild) im wesentlichen Teil des Badesees; jedoch nur morgens bis 09:00 Uhr zulässig.
  4. Ein Fischbesatz ist unzulässig.
  5. Um den Eintrag von organischen Stoffen weiter zu minimieren, dürfen für das Anfüttern der Fische nur Maden verwendet werden. Es ist zurückhaltend vorzunehmen.
  6. Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wettringen vom 28.03.2001 ist das Zelten und Lagern im Bereich der Haddorfer Seen verboten. Das Verbot gilt auch für den Bereich des Badesees.
  7.  Kraftfahrzeuge(Autos und motorisierte Zweiräder) sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege und Anlagen am Badesee mit Kraftfahrzeugen ist unzulässig.
  8.  Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Historische Karte des Badesees in Haddorf, um 1977.

Abangeln Junioren

Zu einen der letzten Vereinsterminen gehört das Abangeln der Junioren.

Ein erfolgreiche Sonntagmorgen mit etwa 30 gefangenen Fischen.

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