Die Vechte des ASV Posenkieker

Die Vechte kann vom alten Vechtestau zwischen Welbergen und Wettringen bis zur Landesgrenze Niedersachsen befischt werden.

Hinweise:

Das Mindestmaß für Bachforellen in den Gewässern des ASV Wettringen ist auf 30 cm festgelegt.
Während der Schonzeit der Bachforelle vom 20. Oktober bis zum 15. März ist jegliches Angeln in den Sohlgleiten untersagt.

Verlassen sie Ihren Angelplatz in sauberem Zustand.

Verhalten sie sich stets so, dass Anlieger nicht verärgert werden.

Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!

Untermaßige Fische (Fische mit gesetzlichen Schonmaß) müssen sofort zurückgesetzt werden.

Die Mitnahme von Lebenden Fischen zum Gewässer bzw. vom Gewässer ist verboten.

Die entnahme von Bachforellen, Karpfen, Hechten, Schleien und Zandern ist auf je 2 Stück pro Tag begrenzt.

Es gilt ein Mindestmaß von 35cm für Schleien und von 30cm bei Bachforellen.

Die Benutzung von Aalreusen, Aalleinen und Senken ist strengtens untersagt.

An alle Gewässern des ASV Wettringen gelten die Bestimmungen des Fischereischeines für NRW.

Die Bestimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.

Das befischen der Vechte ist mit zwei Ruten erlaubt.

Weitere Angaben zu den Gewässerabschnitten die beangelt werden dürfen finden Sie auf:
http://www.vechtegemeinschaft.de/index.php/vorschriften