Die Vechte kann vom alten Vechtestau zwischen Welbergen und Wettringen bis zur Landesgrenze Niedersachsen befischt werden.
Hinweise:
- Das Mindestmaß für Bachforellen in den Gewässern des ASV Wettringen ist auf 30 cm festgelegt.
- Während der Schonzeit der Bachforelle vom 20. Oktober bis zum 15. März ist jegliches Angeln in den Sohlgleiten untersagt.
- Verlassen sie Ihren Angelplatz in sauberem Zustand.
- Verhalten sie sich stets so, dass Anlieger nicht verärgert werden.
- Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!
- Untermaßige Fische (Fische mit gesetzlichen Schonmaß) müssen sofort zurückgesetzt werden.
- Die Mitnahme von Lebenden Fischen zum Gewässer bzw. vom Gewässer ist verboten.
- Die entnahme von Bachforellen, Karpfen, Hechten, Schleien und Zandern ist auf je 2 Stück pro Tag begrenzt.
- Es gilt ein Mindestmaß von 35cm für Schleien und von 30cm bei Bachforellen.
- Die Benutzung von Aalreusen, Aalleinen und Senken ist strengtens untersagt.
- An alle Gewässern des ASV Wettringen gelten die Bestimmungen des Fischereischeines für NRW.
- Die Bestimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.
- Das befischen der Vechte ist mit zwei Ruten erlaubt.
