Die Vechte des ASV Posenkieker

Die Vechte kann vom alten Vechtestau zwischen Welbergen und Wettringen bis zur Landesgrenze Niedersachsen befischt werden.

Hinweise:

  • Das Mindestmaß für Bachforellen in den Gewässern des ASV Wettringen ist auf 30 cm festgelegt.
  • Während der Schonzeit der Bachforelle vom 20. Oktober bis zum 15. März ist jegliches Angeln in den Sohlgleiten untersagt.
  • Verlassen sie Ihren Angelplatz in sauberem Zustand.
  • Verhalten sie sich stets so, dass Anlieger nicht verärgert werden.
  • Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!
  • Untermaßige Fische (Fische mit gesetzlichen Schonmaß) müssen sofort zurückgesetzt werden.
  • Die Mitnahme von Lebenden Fischen zum Gewässer bzw. vom Gewässer ist verboten.
  • Die entnahme von Bachforellen, Karpfen, Hechten, Schleien und Zandern ist auf je 2 Stück pro Tag begrenzt.
  • Es gilt ein Mindestmaß von 35cm für Schleien und von 30cm bei Bachforellen.
  • Die Benutzung von Aalreusen, Aalleinen und Senken ist strengtens untersagt.
  • An alle Gewässern des ASV Wettringen gelten die Bestimmungen des Fischereischeines für NRW.
  • Die Bestimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.
  • Das befischen der Vechte ist mit zwei Ruten erlaubt.

Angelstrecken der Vechtegemeinschaft

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