Die Mitglieder des ASV Posenkieker haben freundlicherweise von der Gemeinde Wettringen die Genehmigung erhalten, den Badesee zu befischen.
Es gibt einige Regelungen, wo am See gefischt werden darf:
- Das Angeln im Strandbereich des Badesees ist ganzjährig (siehe Bild) untersagt.
- Vom 01. Oktober bis 30. April darf außerhalb des Strandbereichs geangelt werden.
- Vom 01. Mai bis 30. September ist das Angeln ausschließlich in dem gekennzeichneten Bereich (siehe Bild) im wesentlichen Teil des Badesees; jedoch nur morgens bis 09:00 Uhr zulässig.
- Ein Fischbesatz ist unzulässig.
- Um den Eintrag von organischen Stoffen weiter zu minimieren, dürfen für das Anfüttern der Fische nur Maden verwendet werden. Es ist zurückhaltend vorzunehmen.
- Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wettringen vom 28.03.2001 ist das Zelten und Lagern im Bereich der Haddorfer Seen verboten. Das Verbot gilt auch für den Bereich des Badesees.
- Kraftfahrzeuge(Autos und motorisierte Zweiräder) sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege und Anlagen am Badesee mit Kraftfahrzeugen ist unzulässig.
- Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

