Infos zum Krebsfang

Einsatz von Krebsreusen zum Fang von Invasive-Arten

1.
Krebsreusen dürfen in den Vereinsgewässern vom 1. April bis 30. September genutzt werden. Es sind maximal zwei Reusen erlaubt.

2.
Der Einsatz von Krebsreusen muss vorher beim Ansprechpartner der Gewässerwarte oder seinem Vertreter angemeldete werden.
Die Reusen sind zu kennzeichnen mit Datum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer.
Jeder ist verpflichtet die Reusen alle 12 Stunden zu kontrollieren und dieses an der Reuse zu dokumentieren.

3.
Es dürfen nur Invasive-Arten befischt werden.
Dazu gehören: der Signalkrebs, Galizischer Sumpfkrebs, Kamberkrebs, Kalikokrebs, Marmorkrebs und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs.
Gefangene Krebse dürfen nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden, da die Übertragung von Krankheiten zu groẞ ist.

4.
Die Krebse müssen fachgerecht transportiert und getötet werden.
Transport: Eimer oder Box mit Deckel, den Boden des Gefäßes leicht mit Wasser bedecken, ca.1cm. Krebse feucht und kühl halten.
Abtöten: In einen Topf mit kochendem Wasser die Krebse hineingeben.
So werden sie waidgerecht getötet.

Marc Wortmann
Author: Marc Wortmann