Vereinsgewässer
Zu unseren Vereinsgewässern gehören die Steinfurter Aa, Vechte und der Eschsee.
Über den Karten findet ihr eine Datei, die ihr in eure Handy laden könnt, mit entsprechender Navigationssoftware habt ihr die Karte dann in Eurem Smartphone.
Die Steinfurter Aa
Auf einer ungefähren Länge von 9 Kilometern schlängelt sich die Aa durch das Wettringer Gemeindegebiet, bis sie schließlich hinter Bilk in die Vechte mündet. Auch hier werden alle Arten von Fischen gefangen.
Die Vechte
Sieben Flusskilometer der Vechte hat der ASV Posenkieker gepachtet, bevor der Fluss das Wettringer Gemeindegebiet an der Landesgrenze zu Niedersachsen verlässt. Fischarten sind natürlich auch in diesem Gewässer zahlreich vorhanden.
Der Verein ist auch Mitglied der Vechte-Gemeinschaft, welches den Mitgliedern ermöglicht, die Vechte von der Quelle bis hin zur Landesgrenze nach Niedersachsen zu befischen.
Der Eschsee
Der Eschsee, in der Nähe von Haddorf, liegt ca. 4,5 Kilometer nördlich von Wettringen. Mit einer Größe von 1,8 ha weist dieser ehemalige Baggersee mit einer Tiefe von bis zu 14 Metern einen guten Fischbestand auf. Rotaugen, Rotfedern, Barsche, Hechte, Karpfen, Zander, Schleien, Brassen, Alande, Aale usw.
Der Badesee in Haddorf
Die Mitglieder des ASV Posenkieker haben freundlicherweise von der Gemeinde Wettringen die Genehmigung erhalten, den Badesee zu befischen. Es gibt einige Regelungen, wo am See gefischt werden darf:
- Das Angeln im Strandbereich des Badesees ist ganzjährig (siehe Bild) untersagt.
- Vom 01. Oktober bis 30. April darf außerhalb des Strandbereichs geangelt werden.
- Vom 01. Mai bis 30. September ist das Angeln ausschließlich in dem gekennzeichneten Bereich (siehe Bild) im wesentlichen Teil des Badesees; jedoch nur morgens bis 09:00 Uhr zulässig.
- Ein Fischbesatz ist unzulässig.
- Um den Eintrag von organischen Stoffen weiter zu minimieren, dürfen für das Anfüttern der Fische nur Maden verwendet werden. Es ist zurückhaltend vorzunehmen.
- Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Wettringen vom 28.03.2001 ist das Zelten und Lagern im Bereich der Haddorfer Seen verboten. Das Verbot gilt auch für den Bereich des Badesees.
- Kraftfahrzeuge(Autos und motorisierte Zweiräder) sind auf den öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der Wege und Anlagen am Badesee mit Kraftfahrzeugen ist unzulässig.
- Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
